Wohnen für Hilfe (WfH) – Ein Angebot, das sich an Menschen richtet, die Studierenden freien Wohnraum (z.B. ein Zimmer) in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus gegen Hilfeleistung (z.B. Rasenmähen, Gesellschaft, Kinderbetreuung) zur Verfügung stellen möchten.
So funktioniert es: In der Regel leistet der Wohnraumnehmende dem Wohnraumgebenden für 1 qm überlassenen persönlichen Wohnraum 1 Stunde Hilfe im Monat (Pflegeleistungen sind ausgeschlossen). Die Wohnbedingungen, Regeln des Zusammenlebens und indiviuellen Modalitäten werden von den Wohnpartner*innen gemeinsam vertraglich festgehalten. Das Studierendenwerk West:Brandenburg berät Interessent*innen und vermittelt die Wohnpartnerschaften.
Das Projekt hat Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns. Gern beraten wir Sie auch telefonisch oder per E-Mail zu allen weiteren Fragen.
Hinweis: Studierende die sich über das Programm "Wohnen für Hilfe" auf eine Wohnpartnerschaft bewerben möchten, beachten bitte, dass ausschließlich solche Bewerbungen berücksichtigt werden können, die über das Bewerbungsformular erfolgen.
Darüber hinaus zeigt die Erfahrung, dass ein kurzes Vorstellungsvideo (Name, Interesse, mögliche Hilfeleistungen etc.) die Vermittlung enorm erleichtert. Das Einreichen eines solchen Videos ist jedoch optional. Sollten Sie sich hierzu entschließen, beachten Siebitte, dass Siedas Video ggf. über einen Cloud-Dienst zur Verfügung stellen müssen, sofern dieses eine Größe von 10 MB übersteigt. Ferner benötigen wir zur Verwendung desselben eine ausgefüllte Einverständniserklärung zum Umgang mit Foto und Film (siehe Anhang des Bewerbungsformulars).
Den zuständigen Sachbearbeiter für das Programm "Wohnen für Hilfe" erreichen sie per Mail unter wohnen-fuer-hilfe[at]stwwb.de oder per Post über die Anschrift des Studierendenwerks West:Brandenburg.
Wohnung für "Housesitting" und kleine Hausdienste nähe Campus Griebnitzsee (ab 1.11): Gesucht wird eine Mieterin (w) für eine 30m2 Einliegerwohnung im Siedlungshaus mit separatem Eingang. Die Wohnung ist ausgestattet mit Wohn- und Schlafzimmer, Küche mit Einbaudusche, WC. Die Warmmiete beträgt ca. 300 EUR. Deutschkenntnisse sind von Vorteil. Hilfleistung ca. 10h/Monat. Weitere Informationen auf Anfrage.
Kleine Wohnung in Michendorf für Hilfe im Haus (ab sofort): Sehr zuverlässige Mieter*in (m/w/d) für ca. 26m2 große Wohnung/Apartment in Michendorf gesucht. Ausgestattet mit Bett, Tisch, Stuhl. WC zur Eigennutzung vorhanden. Küchen, Waschmaschinen & Gartennutzung möglich. Stellplatz für kleinen PKW vorhanden. Hilfeleistung ca. 3h/Monat. Deutschkenntnisse von Vorteil. Weitere Infomationen auf Anfrage.
Wohnung im 1. OG in Falkensee für niedrigschwellige Hilfe in Haus und Garten (ab sofort): Gesucht wird eine Mieterin (w) für ein unmöbliertes Einzelzimmer (17m2) in einer 2er WG (ca. 70m2). Insgesamt hat die Wohnung 3 Zimmer; eines steht zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Waschmaschine & Küche sind vorhanden. Die Warmmiete beträgt 475 EUR. Deutschkenntnisse sind nicht notwendig. Hilfeleistung ca. 5h/Monat. Weitere Informationen auf Anfrage.
Gartenhaus in Borkheide für Hilfe im Haushalt (ab sofort): Gesucht wird ein*e Mieter*in (m/w/d) für eine 27m2-Wohnung mit zwei Zimmern (Dusche, WC, Kochzeile). Gartennutzung möglich. Hilfeleistung ca. 4-5h/Woche. Deutschkenntnisse gewünscht (+ Englisch, Chinesisch, Russisch). Etwa 200 EUR Nebenkosten. Es wird ein 2-wöchentliches, kostenloses Probewohnen angeboten, danach entscheiden sich die Beteiligten zum Vertragsabschluss. Weitere Informationen auf Anfrage.
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Voraussetzung für die Teilnahme am Programm "Wohnen für Hilfe" ist eine Immatrikulation an einer Hochschule in Brandenburg, Wildau oder Potsdam bzw. die Zugehörigkeit zu einer an diese angegliederten Institution. Ferner sollten Sie als Bewerber*in hilfsbereit und sozial engagiert sein und sich vorstellen können, der*dem Wohnraumgebenden im Sinne eines sozialen Miteinanders Hilfe zu leisten (z. B. beim Einkaufen, bei der Kinder- und Hausaufgabenbetreuung, bei der Gartenarbeit, bei der Betreuung von Haustieren oder bei kleinen Reparaturen).
1. Bewerbung für das Programm "Wohnen für Hilfe"
Über den Bewerbungsbogen für Wohnraumnehmende stellen Sie uns wichtige Informationen für den Vermittlungsprozess, zu Anforderungen an den Wohnraum und möglichen Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument lassen Sie dem Studierendenwerk zukommen. Gerne können Sie in Ihrer Kontaktaufnahme auf offene Inserate verweisen, die Sie interessieren. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich zu den Sprechzeiten an uns wenden. Zu erreichen sind wir auch telefonisch unter 0331 3706506 oder per E-Mail unter wohnen-fuer-hilfe[at]stwwb.de.
2. Prüfung der Bewerbungsdokumente
Unser Sachbearbeitung bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen und prüft diese auf Vollständigkeit. Sollten Sie selbst nicht bereits auf ein Inserat hingewiesen haben, das Ihnen zusagt, leiten wir Ihnen Angebote weiter, die Ihrem Suchprofil entsprechen könnten.
3. Weiterleitung relevanter Bewerbungsdaten
Die von Ihnen im Bewerbungsdokument freigegebenen Daten werden an den*die Wohnraumgebende*n weitergeleitet. Sollte der*die Wohnraumgebende Interesse an Ihrem Profil haben, wird Ihnen dies – im Regelfall durch den*die Wohnraumgebende*n selbst – mitgeteilt.
Bitte beachten Sie, dass das Studierendenwerk keinen direkten Einfluss darauf hat, wie schnell sich ein*e Wohnraumgebende*r bei Ihnen melden!
4. Kennenlernen
Nach einer positiven Rückmeldung empfehlen wir in jedem Fall, sich mit dem*der Wohnraumgebenden persönlich zu treffen und auszutauschen, um Erwartungen und Wünsche sowie das weitere Vorgehen zu besprechen. Auf Wunsch kann auch der Programmkoordinator, Herr Schwinge, an einem solchen ersten Treffen teilnehmen.
5. Vertragsschluss & Beginn der Wohnpartnerschaft
Sind Sie sich als zukünftige Wohnpartner*innen einig geworden und können sich ein Zusammenleben vorstellen, empfehlen wir, einen Mietvertrag aufzusetzen, in dem alle besprochenen Modalitäten dargelegt werden. Auf Wunsch stellt das Studierendenwerk West:Brandenburg einen Mustervertrag zur Verfügung. Zur Regelung der Hilfeleistungen sollten einige Hinweise beachtet werden.
6. Begleitung durch das Studierendenwerk West:Brandenburg
Auch nach Beginn der Wohnpartnerschaft stehen wir im Konfliktfall zur Verfügung, sofern dieser nicht durch die Wohnpartner*innen selbst gelöst werden kann.
Das Konzept von "Wohnen für Hilfe" sieht vor, dass die Kaltmiete durch die von den Studierenden geleistete Hilfe reduziert wird oder sogar komplett entfällt. Die Nebenkosten werden anteilig von dem*der Wohnraumnehmenden, übernommen. Die genaue Zusammensetzung der Wohnkosten sollten vor Vertragsunterzeichnung zusammen mit dem*der Wohnraumgebenden festgelegt werden. Erste Kostenvorstellungen gehen aus den Zimmerangeboten weiter oben auf dieser Seite hervor.
Für die Vermittlungsleistung des Studierendenwerks West:Brandenburg fallen keine Gebühren an. Die Bewerbung und Teilnahme bei "Wohnen für Hilfe" ist für Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende kostenfrei.
Wichtig: Folgende Hinweise haben lediglich Erläuterungs- bzw. Empfehlungscharakter und können im Einzelfall keine juristische Prüfung ersetzen!
Das Konzept von "Wohnen für Hilfe" sieht nicht vor, dass nach dem Zustandekommen einer Wohnpartnerschaft für Studierende weitere Kosten, wie z. B. Steuern, anfallen. Die einzige Ausnahme bildet der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, den wir – falls eine solche Versicherung noch nicht besteht – empfehlen.
Mit Blick auf die Hilfeleistung empfehlen wir den Wohnpartner*innen, das Wohnpartnerschaftsverhältnis im Sinne einer sozialen Wohngemeinschaft zu betrachten und als solches auszugestalten. Das bedeutet, dass die Studierenden, als Wohnraumnehmende, im Gedanken eines sozialen Miteinanders im Haushalt, im Garten etc. auf freiwilliger Basis helfen, auch wenn seitens des*der Wohnraumgebenden kein Rechtsanspruch auf die Ausführung einer spezifischen Tätigkeit besteht. Ein grober Richtwert für die Quantität der Hilfe bildet hierbei die Faustformel: 1 m² = 1 Std. Hilfe/Monat.
Da das Studierendenwerk West:Brandenburg jedoch kein Vertragspartner ist, steht es den Wohnpartner*innen frei, nach eigenem Ermessen auch anderslautende Vereinbarungen zu treffen. Für die korrekte Handhabung des Einzelfalls empfehlen wir daher, im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen. Eine Rechtsberatung kann das Studierendenwerk West:Brandenburg nicht leisten.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall diese Hinweise zur rechtlichen Einordnung von "Wohnen für Hilfe" zur Kenntnis!
Voraussetzung für die Teilnahme am Programm "Wohnen für Hilfe" ist das kostengünstige bzw. mietfreie Angebot eines separaten und abschließbaren Zimmers (oder einer Wohnung) mit einer Mindestgröße von 9 m². Zusätzlich müssen eine Koch- und Waschmöglichkeit sowie ein WC vorhanden sein oder dem*der Studierenden zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Ferner sollten Sie als Bewerber*in Lust auf mehrgenerationelles Wohnen haben und sich vorstellen können, Ihr Heim im Rahmen einer sozialen Kooperation längerfristig mit einer*einem Studierenden zu teilen.
Bewerber*innen, die selbst zur Miete wohnen, sollten beachten, dass die Untervermietung von Wohnraum genehmigungspflichtig ist. Vermieter*innen können den Einzug einer weiteren Person nicht ablehnen, wenn bei ihnen ein berechtigtes Interesse besteht. Klären Sie daher vorab mit dem*der Hauseigentümer*in ob eine Wohnpartnerschaft möglich ist.
1. Bewerbung für das Programm "Wohnen für Hilfe"
Über den Bewerbungsbogen für Wohnraumgebende stellen Sie uns bzw. den Studierenden wichtige Informationen für die Angebotserstellung, zu Anforderungen und möglichen Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument lassen Sie dem Studierendenwerk zukommen. Das Bewerbungsformular senden wir Ihnen gerne auch per Post zu. Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, können Sie sich zu den Sprechzeiten an uns wenden. Auch ist ein Hausbesuch durch unseren Programmkoordinator möglich. Zu erreichen sind wir telefonisch unter 0331 3706506 oder per E-Mail unter wohnen-fuer-hilfe[at]stwwb.de.
2. Prüfung der Bewerbungsdokumente & Hausbesuch
Unser Sachbearbeiter bestätigt den Eingang Ihrer Unterlagen und prüft diese auf Vollständigkeit. Daraufhin kontaktieren wir Sie und vereinbaren - falls noch nicht geschehen- einen Hausbesuch um die Eignung des angebotenen Wohnraums zu prüfen und offene Fragen zu klären.
3. Angebotserstellung & Weiterleitung
Wir nehmen Ihren Bewerbungsbogen in unsere Datenbank auf und stellen Ihr Angebot anonymisiert auf unsere Website – Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten) geben wir nicht ohne Ihre Zustimmung weiter! Sobald sich jemand für Ihr Angebot interessiert, leiten wir Ihnen Informationen über den*die Interesse*in weiter. Sie können entscheiden, ob die Person für eine Wohnpartnerschaft mit Ihnen infrage kommt.
4. Kennenlernen
Wenn Sie den/die Interessent*in kennenlernen möchten, leiten wir auf beiden Seiten die Kontaktdaten weiter. Sie können sich dann persönlich kennenlernen. Wenn Sie es wünschen, kann bei diesem Treffen auch der verantwortliche Mitarbeiter des Studierendenwerk West:Brandenburg anwesend sein. Dieses Angebot ist freiwillig.
5. Vertragsschluss & Beginn der Wohnpartnerschaft
Sind Sie sich als zukünftige Wohnpartner*innen einig geworden und können sich ein Zusammenleben vorstellen, empfehlen wir, einen Mietvertrag aufzusetzen, in dem alle besprochenen Modalitäten dargelegt werden. Auf Wunsch stellt das Studierendenwerk West:Brandenburg einen Mustervertrag zur Verfügung. Zur Regelung der Hilfeleistungen sollten einige Hinweise beachtet werden.
Hinweis: Die Rolle des Studierendenwerks West:Brandenburg beschränkt sich auf die der Beratung und Vermittlung – wir sind jedoch kein Vertragspartner!
6. Begleitung durch das Studierendenwerk West:Brandenburg
Auch nach Beginn der Wohnpartnerschaft stehen wir im Konfliktfall zur Verfügung, sofern dieser nicht durch die Wohnpartner*innen selbst gelöst werden kann.
Das Konzept von "Wohnen für Hilfe" sieht vor, dass die Kaltmiete reduziert wird oder sogar komplett entfällt. Die Nebenkosten werden anteilig von dem*der Wohnraumnehmenden, übernommen. Die genaue Zusammensetzung der Wohnkosten sollten vor Vertragsunterzeichnung zusammen mit dem*der Wohnraumnehmenden festgelegt werden. Eine erste Kostenvorstellung wird von beiden Bewerber*innen im jeweiligen Bewerbungsformular abgefragt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Angebote, die die in unseren Studentenwohnheimen üblichen Mieten deutlich übersteigen, gegebenenfalls ablehnen müssen, da sie mit unserem sozialen Auftrag kollidieren. Einzelheiten können Sie der Richtline für die Vermittlung von Wohnraum entnehmen.
Für die Vermittlungsleistung des Studierendenwerks West:Brandenburg fallen keine Gebühren an. Die Bewerbung und Teilnahme bei "Wohnen für Hilfe" ist für Wohnraumgebende und Wohnraumnehmende kostenfrei.
Wichtig: Folgende Hinweise haben lediglich Erläuterungs- bzw. Empfehlungscharakter und können im Einzelfall keine juristische Prüfung ersetzen!
Da seitens des Gesetzgebers noch keine abschließende steuerrechtliche Einordnung alternativer Wohnprogramme vorliegt, ist eine definitive Aussage in dieser Sache schwierig. Im Regelfall gilt jedoch für den*die Wohnungsgebende*n, dass – sollte zusätzlich zur erwarteten Hilfe eine Mietpauschale verlangt werden – diese als Einkommen aus Vermietung zu versteuern ist.
Mit Blick auf die Hilfeleistung empfehlen wir den Wohnpartner*innen, das Wohnpartnerschaftsverhältnis im Sinne einer sozialen Wohngemeinschaft zu betrachten und als solches auszugestalten. Das bedeutet, dass die Studierenden, als Wohnraumnehmende, im Gedanken eines sozialen Miteinanders im Haushalt, im Garten etc. auf freiwilliger Basis helfen, jedoch seitens des*der Wohnraumgebenden kein Rechtsanspruch auf die Ausführung einer spezifischen Tätigkeit besteht. Ein grober Richtwert für die Quantität der Hilfe bildet hierbei die Faustformel: 1 m² = 1 Std. Hilfe/Monat.
Da das Studierendenwerk West:Brandenburg jedoch kein Vertragspartner ist, steht es den Wohnpartner*innen frei, nach eigenem Ermessen auch anderslautende Vereinbarungen zu treffen. Für die korrekte Handhabung des Einzelfalls empfehlen wir daher, im Zweifelsfall fachkundigen Rat einzuholen. Eine Rechtsberatung kann das Studierendenwerk West:Brandenburg nicht leisten.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall diese Hinweise zur rechtlichen Einordnung von "Wohnen für Hilfe" zur Kenntnis!
Sie engagieren sich ehrenamtlich oder arbeiten im sozialen Bereich & möchten unsere Arbeit unterstützen, indem Sie "Wohnen für Hilfe" bekannt machen? Wir freuen uns über Ihr Engagement! Hier finden Sie eine Übersicht unserer Publikationen (Infoflyer, Postkarten, Plakate). Diese können Sie bei uns kostenlos anfordern und dann über Ihre Einrichtung verteilen.
Sie interessieren sich für das Projekt "Wohnen für Hilfe" und möchten gerne darüber berichten? Schreiben Sie uns eine E-Mail!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Projekt „Wohnen für Hilfe“, das die Absicht hat, wohnungssuchende Studierende und wohnungsgebende Personen, die Unterstützung im Haushalt suchen, in Wohnpartnerschaften zusammen zu bringen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst und behandeln die uns anvertrauten Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich und gehen damit verantwortungsvoll um. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, wie wir die Bestimmungen des Datenschutzes umsetzen und welche personenbezogenen Daten wir im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ verarbeiten.
4. Ihre Rechte
Sie haben das Recht:
5. Erforderlichkeit des Bereitstellens personenbezogener Daten
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben, noch sind Sie verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre Angaben insb. über Staatsbürgerschaft, ethnische Herkunft, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder gesundheitlichen Einschränkungen erfolgen freiwillig. Allerdings ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten für die Vermittlung im Rahmen des Projektes „Wohnen für Hilfe“ erforderlich. Das heißt, soweit Sie uns keine personenbezogenen Daten bei einer Bewerbung bereitstellen, werden wir keine Vermittlungsleistungen erbringen können.
6. Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidung im Einzelfall im Sinne des Art. 22 DSGVO statt.
Freiwilligkeit der Einwilligung
Durch eine Einwilligungserklärung kann dem Studierendenwerk West:Brandenburg erlaubt werden, Foto- und Filmaufnahmen zu verarbeiten, speichern, weiterzugeben und zu veröffentlichen. Die Einwilligung ist stets freiwillig; es besteht keinerlei gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, sich für Aufnahmen zur Verfügung zu stellen oder Daten bereit zu stellen; eine fehlende Einwilligung hat keine Folgen für die betroffene Person.
Erhebung der personenbezogenen Daten
Die Foto- und Filmaufnahmen werden durch den Einwilligenden erstellt.
Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die beabsichtigten Zwecke der Verarbeitung sind auf der ersten Seite aufgeführt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).
Nach Verwendung der Aufnahmen bleiben diese zusammen mit der Einwilligung als Nachweis der Rechtmäßigkeit gespeichert (berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO).
Empfänger der personenbezogenen Daten
Die Daten werden an die auf der ersten Seite aufgeführten externen Stellen weitergegeben.Intern haben nur diejenigen Personen Zugriff auf die Daten, die in die beabsichtigte Verarbeitung eingebun-
den sind.
Dauer der Speicherung personenbezogener Daten
Die Aufnahmen werden zeitlich unbegrenzt gespeichert, es sei denn, die betroffene Person widerruft ihre
Einwilligung, widerspricht der Verarbeitung oder verlangt die Löschung ihrer personenbezogenen Daten; in
diesem Fall bleiben die Daten nur noch solange gespeichert, wie es rechtlich vorgeschrieben oder erlaubt
ist, beispielsweise für den Nachweis der Rechtmäßigkeit bereits getätigter Veröffentlichungen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Veröffentlichungen im Internet - insbesondere in Sozialen
Medien - diese Daten möglicherweise nicht mehr vollständig entfernt werden können, und dass Dritte Kopien
erstellt haben könnten.
Rechte der betroffenen Personen
Einwilligende haben jederzeit das Recht, ihre Einwilligung zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der
Aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. In diesem Fall werden die
Aufnahmen nicht mehr neu verwendet, bereits produzierte Printmedien werden jedoch aufgebraucht.
Zudem haben Einwilligende das Recht auf Auskunft über ihre Daten sowie auf Berichtigung, Löschung und
auf Einschränkung der Verarbeitung; auch besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, das
Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
Kontaktdaten
Name, Anschrift und Kontaktdaten des Studierendenwerks West:Brandenburg sind auf der ersten Seite ersichtlich. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist unter der o.g. Anschrift beziehungsweise unter datenschutz@stwwb.de erreichbar. Der
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