FAQ – Wohnen

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund ums studentische Wohnen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann helfen wir gerne persönlich weiter!

Bewerbung

Wir haben den Bewerbungsprozess unter der Seite Online bewerben zusammengefasst.

Wohnberechtigt sind Studierende folgender Hochschulen:

  • Universität Potsdam
  • Fachhochschule Potsdam
  • Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
  • Technische Hochschule Brandenburg
  • Technische Hochschule Wildau

Studierende privater Hochschulen können wir bei der Vergabe leider nicht berücksichtigen.

Die Wohnberechtigung gilt für Studierende nur, sofern es sich bei Ihrer Ausbildung um ein Erststudium handelt:
•    Bachelor,
•    Master,
•    Diplom oder
•    Staatsexamen

Bin ich wohnberechtigt? Erfahren Sie mehr dazu hier:
Vergaberichtlinie

Nicht wohnberechtigt sind Sie, wenn folgende Gründe vorliegen:

  • Sie haben 2 Monate vor Beginn des Semesters – für welches Ihre Bewerbung gilt – das 30. Lebensjahr vollendet.
  • Sie streben nach einem ersten abgeschlossenen grundständigen Studiengang (z.B. Bachelor) ein weiteres grundständiges Studium (z. B. einen 2. Bachelor) an.
  • Sie streben nach einem abgeschlossenen Masterstudium ein weiteres Studium an
  • Sie sind Doktorand*in, Ph.D. oder Referendar*in.
  • Ihre aktuelle Meldeadresse liegt seit mindestens sechs Monaten im Einzugsbereich Ihrer Hochschuleinrichtung. Dieser wird nach Postleitzahlen definiert.

Für den Standort Potsdam: PLZ 140…, 141…, 144…, 145…, 1461.., 1462..
Für den Standort Wildau: PLZ 15745
Für den Standort Brandenburg: keine Einschränkungen

Weitere Ausschlusskriterien sind u.a.:

  • vertragswidriges Verhalten oder Hausverbot beim Studierendenwerk West:Brandenburg
  • Sie haben ohne gültigen Mietvertrag und/oder ohne Zustimmung im Wohnheim des Studierendenwerks West:Brandenburg gewohnt.

 

Der Wohnraum für Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau ist knapp. Womit Sie Ihre Chancen erhöhen können:

•    Frühzeitige Bewerbung
•    Vervollständigung der Bewerbung – so früh wie möglich
•    Flexibilität bei der Auswahl der Wohnform und des Standortes (in Potsdam)

Konkrete Angaben zu Chancen und Listenplätzen sind leider nicht möglich.

Grundsätzlich sollten Sie Ihre Onlinebewerbung vollständig einreichen und gemäß Vergaberichtlinie wohnberechtigt sein.

Die reguläre Vergabe der Wohnplätze beginnt für das Wintersemester
•    im Juli (Wohnheime Brandenburg an der Havel und Wildau)
•    im August (Wohnheime Potsdam)

… für das Sommersemester
•    im Januar (Wohnheime Brandenburg an der Havel und Wildau)
•    im Februar (Wohnheime Potsdam)

 

Ihre Bewerbung ist nur für 1 Semester gültig.

Danach werden alle persönlichen Daten gelöscht, sofern es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist.

Ja. Hierfür kann es mehrere Gründe geben, z. B. bei:
•    falschen und/ oder unvollständigen Angaben
•    fehlenden Unterlagen oder Mehrfachbewerbungen
•    Bewerbungen über andere Formate (z. B. per E-Mail oder Post)
•    Fristversäumnis oder Ablehnung  eines Angebotes oder fehlender Rückmeldung
•    ungültiger E-Mail-Adresse

  • Die Bewerbung für einen Wohnplatz ist zunächst unverbindlich.
  • Sofern Sie von Ihrer Bewerbung zurücktreten möchten, nutzen Sie bitte die Eingangsbestätigung und den darin enthaltenen Link.
  • Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben unter wohnen[at]stwwb.de.
  • Eine Stornierung ist nicht mehr möglich, sofern Sie bereits einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen haben.
  • Ja. Nutzen Sie hierfür bitte den Link in Ihrer Eingangsbestätigung.
  • Sollte das nicht möglich sein, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an wohnen[at]stwwb.de mit Ihren Änderungswünschen.
  • Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum anzugeben.

Die Kaution beträgt aktuell 400 € und wird während der Mietzeit nicht verzinst.

Mietvertrag

Abschluss des Mietvertrages im Hauptsitz des Studierendenwerks West:Brandenburg:

  • In unserem Schreiben - Bestätigung Ihrer Angebotsannahme - teilen wir Ihnen eine Frist mit, bis wann Sie den Mietvertrag unterschreiben müssen.
  • Der Mietvertrag muss persönlich im Studierendenwerk West:Brandenburg unterzeichnet werden. Kommen Sie bitte hierzu während der Sprechzeiten (Babelsberger Straße 2, 14473 Potsdam, Eingang Lange Brücke) bei uns vorbei.

Abschluss des Mietvertrags per E-Mail bzw. auf dem Postweg (Fernabsatz):

  • Abweichend von der üblichen Unterzeichnung vor Ort ist es auch möglich, den Mietvertrag ohne Ihre persönliche Anwesenheit abzuschließen. Sprechen Sie bitte die Mitarbeiterinnen des Studierendenwerkes direkt an.
  • In diesem Fall erhalten Sie sämtliche Vertragsunterlagen per E-Mail. Der Vertrag muss dann persönlich unterzeichnet auf dem Postweg zurück geschickt werden.
  • Ein Anspruch auf diesen Abschluss per Post gibt es nicht.
  • Grundmiete
  • Heizkostenpauschale
  • Betriebskostenpauschale & Strom
  • Möblierung mit Bett, Schrank, Regal, Tisch, Stuhl
  • zumeist Grundausstattung SAT-TV
  • Freie Nutzung der Gemeinschaftsräume

Nicht enthalten:

  • Internetnutzung (separate Anmeldung bei der Hochschule notwendig)
  • Rundfunkbeitrag
     

Es gibt keine Betriebskosten-Nachforderungen!

Zimmerübergabe:

Montag bis Freitag, von 10:00 bis 15:00 Uhr

  • Fällt der Mietvertragsbeginn auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist eine Zimmerübergabe erst am nächsten Werktag möglich.
  • Ein vorzeitiges Einziehen ist in der Regel nicht möglich, da die Zimmer bis zum letzten Tag des Vormonats vermietet sind.

 

Ja, Sie sind längerfristigem Aufenthalt gesetzlich verpflichtet, Ihren Auszug bzw. Umzug innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Potsdam
Brandenburg an der Havel
Wildau

Generell sind Sie verpflichtet. Bitte informieren Sie sich darüber, ob Sie tatsächlich Rundfunkbeiträge  zahlen müssen oder ob Sie befreit sind. Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen.

 

Sie sind vertraglich verpflichtet, dem Studierendenwerk West:Brandenburg eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die monatliche Miete ist im Voraus zum 1. Tag des Monats fällig. Sie muss bis zum 3. Werktag für den jeweils laufenden Monat beim Studierendenwerk eingegangen sein.

Ja, eine Kurzzeitvermietung mit einer Laufzeit von einem bis fünf Monaten ist möglich. Für diese Kurzzeitmietverträge wird ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 30 € berechnet.

 

Sie dürfen Ihr Zimmer nur mit Zustimmung des Studierendenwerks West:Brandenburg untervermieten – siehe § 16 Allgemeine Mietbedingungen. Die Untervermietung muss schriftlich (formlos, mind. 3 Wochen vor dem Start der Untervermietung) beantragt werden, hat eine Mindeslaufzeit von 2 Monaten und ist auf maximal zwei Wohnsemester begrenzt.

Akzeptiert werden nur Untermieter*innen, die die Voraussetzungen entsprechend der Vergaberichtlinie erfüllen. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums vorübergehend woanders leben (z. B. Auslandssemester, Pflichtpraktikum) sowie für einen verbleibenden Zeitraum bis zum Vertragsende (bei Vertragskündigung). 

Bitte beachten Sie:
Eine illegale Untervermietung bzw. Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (z. B. durch Mietaufschlag) führen immer zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Eine Unterstützung des Studierendenwerkes bei der Suche nach Untermietenden ist nicht möglich.

Die Hauptmietpartei bleibt vertraglich auch während der Untervermietung mit allen Rechten und Pflichten (incl. ordnungsgemäßer Rückgabe) haftbar!

Eine Übernahme des Zimmers durch den Untermietenden ist aufgrund der Vergaberegelungen in der Regel nicht möglich.

 

 

Nein. Regelungen zur Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsmöglichkeit stehen im Mietvertrag sowie in den Allgemeinen Mietbedingungen. Mit einer Exmatrikulation entfällt die Wohnberechtigung. Daher müssen Sie Studienabschluss und Exmatrikulation unverzüglich dem Studierendenwerk mitteilen.

Die maximale Wohnzeit ist aktuell auf 8 Semester bzw. 4 Jahre begrenzt. Die Höchstdauer kann um maximal 2 Semester überschritten werden bei Wohnheimtutor*innen, Mitgliedern des AStA / StuRa und in Härtefällen wie bei Behinderung, bei Alleinerziehenden sowie bei schwerwiegender Krankheit. Der Antrag auf Verlängerung muss ausführlich und schriftlich (formlos) erfolgen sowie aussagefähige Unterlagen enthalten. Details finden Sie in der Vergaberichtlinie.

 

  • Eine Kündigung ist bis zwei Monate vor Ablauf des Semesters zum Semesterende möglich.
  • Kurzzeit-Mietverträge enden automatisch zum Semesterende und sind unkündbar.
  • Eine Kündigung muss dem Studierendenwerk immer schriftlich inklusive der Unterschrift der mietenden Person vorliegen (siehe § 568 S. 1 BGB). Dies ist auch formlos möglich.

Formular - Kündigung meines Mietverhältnisses

Die Kaution wird spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet. Wir überweisen das Guthaben auf ein Konto, das Sie uns bei Zimmerrückgabe benannt haben (siehe Abnahmeprotokoll).

Bitte vereinbaren Sie mit dem Hausmeister Ihrer Wohnanlage rechtzeitig einen Vorabnahmetermin. Die Vorabnahme sollte ca. 14 Tage vor Mietvertragsende stattfinden. Das Zimmer muss spätestens bis 10 Uhr am letzten Werktag vor Ende des Mietvertrages in einem ordnungsgemäßen, ordentlichen und weitervermietbaren Zustand übergeben werden.

Sofern Sie keine Mietrückstände haben, erhalten Sie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung unter finanzen@stwwb.de oder telefonisch unter +49 331 3706 232.

Leben im Wohnheim

Das Apartment umfasst den Wohn- und Schlafbereich sowie eine integriete Küchenzeile und ein Bad zur alleinigen Nutzung. Das Bad ist inklusive Dusche sowie die Küchenzeile inklusive Kühlschrank und Kochmöglichkeit ausgestattet (siehe Beispielgrundriss).

Die Apartments im Studierendenwohnheim sind möbliert mit Bett, Matratze, (Schreib-)Tisch, Stuhl, Kleiderschrank, Rollcontainer und Regal.

Die Apartmentgröße variiert von 1-Zimmer-Apartments bis zu 2,5-Zimmer-Apartments. 

  • Bitte suchen Sie zuerst alle Orte ab, an denen sich der Schlüssel befinden könnte. Bei einem Verlust müssen Sie unverzüglich das Studierendenwerk bzw. den zuständigen Hausmeister informieren. Diese Meldung erfolgt schriftlich unter Angabe des Grundes. Sie zahlen bei einem Verlust die Kosten für Ersatzbeschaffungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hausaushängen bzw. der aktuellen Hausordnung.
  • Notwendige Türöffnungen klären Sie bitte während der Sprechstunden mit dem Hausmeister; außerhalb dieser Zeiten empfehlen wir Ihnen den Schlüsselnotdienst gemäß Hausaushang. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen.


Zweitschlüssel werden nur genehmigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B.:

  • Kinderbetreuung
  • Behinderung
  • Pflegebedürftigkeit nach Krankheit

Sie können einen Zweitschlüssel bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.

 

Als Besucher*in zählt jede Person, die sich in einem Zeitraum von 6 Monaten maximal 14 Tage in Ihrem Zimmer aufhält (verschiedene Besuchstage werden zusammengezählt).

Sollte es länger dauern, kann Ihr Besuch für eine monatliche Zusatzpauschale bei Ihnen wohnen. Diese beträgt für Studierende 80 Euro. Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter*innen gerne weiter.

Bitte beachten Sie: Eine illegale Untervermietung führt zur Kündigung.
 

Nein. Eine Aus- oder Umlagerung von Möbeln des Studierendenwerks inner- sowie außerhalb der Wohnanlagen ist nicht erlaubt.

 

    Aus Gründen der Hygiene und des Tierschutzes sind Haustiere in den Wohnanlagen nicht erlaubt. Ausnahmen sind Kleintiere wie Vögel, Goldhamster oder Zierfische, die artgerecht gehalten werden müssen.

    Nicht angeschlossen werden dürfen Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Heiz- und Kühlgeräte. In der Regel befinden sich in den Kellern der Wohnanlage Waschmaschinen und Trockner, die Sie gegen eine Gebühr nutzen können.

    Nein. Sie können aber die vorhandene LAN-Anbindung nutzen, sofern Sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Hochschulanbieter vorher abschließen:

    Potsdam:
    ZIM - Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement der Universität Potsdam

    Brandenburg an der Havel:
    IT Services der TH Brandenburg

    Wildau:
    Hochschulrechenzentrum der TH Wildau

    Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Hausmeister, sofern die Havarie innerhalb der Dienstzeiten aufgetreten ist.

    Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den technischen Bereitschaftsdienst:

    • Havarien im Bereich Heizung und Sanitär: Firma Jutzy, Telefon: +49 800-2411200
    • Havarien im Bereich Elektro: Firma K+S, Telefon: +49 177-8060800
    • Schlüsselnotdienst (nur Potsdam!): Firma PSG, Telefon: +49 331-275100 oder 2803826 (keine Kostenübernahme des Studentenwerks Potsdam!)

    Lesen Sie auch unser Merkblatt „Verhalten bei Havarien“.

    Generell gilt: Offene Feuer sind in den Wohnanlagen verboten. Ausnahme: Nach Absprache mit dem Hausmeister darf auf den bereitgestellten Flächen gegrillt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Brandschutzbestimmungen.

     

    Das Rauchen ist nicht gestattet in Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftsräumen sowie Gemeinschaftsküchen und Sanitärbereichen (siehe Hausordnung). Für entstandene Schäden innerhalb eines Zimmers müssen Sie haften.

    Die Absprachen müssen innerhalb der Wohngemeinschaft getroffen werden (siehe Hausordnung). Bei ungenügender Reinigung können alle WG-Mitglieder belangt werden. Wir empfehlen Putzpläne.

     

    Bitte melden Sie Ungeziefer sofort dem Studierendenwerk bzw. dem zuständigen Hausmeister. So kann eine Ausbreitung rechtzeitig verhindert werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Schadensmeldung einzureichen.