Wir haben den Bewerbungsprozess unter der Seite Online bewerben zusammengefasst.
Studierende privater Hochschulen können wir bei der Vergabe leider nicht berücksichtigen.
Die Wohnberechtigung gilt für Studierende nur, sofern es sich bei Ihrer Ausbildung um ein Erststudium handelt:
 •    Bachelor,
 •    Master,
 •    Diplom oder
 •    Staatsexamen
Bin ich wohnberechtigt? Erfahren Sie mehr dazu hier:
 Vergaberichtlinie
Für den Standort Potsdam: PLZ 140…, 141…, 144…, 145…, 1461.., 1462..
 Für den Standort Wildau: PLZ 15745
 Für den Standort Brandenburg: keine Einschränkungen
Weitere Ausschlusskriterien sind u.a.:
Der Wohnraum für Studierende in Potsdam, Brandenburg an der Havel und Wildau ist knapp. Womit Sie Ihre Chancen erhöhen können:
•    Frühzeitige Bewerbung
 •    Vervollständigung der Bewerbung – so früh wie möglich
 •    Flexibilität bei der Auswahl der Wohnform und des Standortes (in Potsdam)
Konkrete Angaben zu Chancen und Listenplätzen sind leider nicht möglich.
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Onlinebewerbung vollständig einreichen und gemäß Vergaberichtlinie wohnberechtigt sein.
Die reguläre Vergabe der Wohnplätze beginnt für das Wintersemester
 •    im Juli (Wohnheime Brandenburg an der Havel und Wildau)
 •    im August (Wohnheime Potsdam)
… für das Sommersemester
 •    im Januar (Wohnheime Brandenburg an der Havel und Wildau)
 •    im Februar (Wohnheime Potsdam)
Ihre Bewerbung ist nur für 1 Semester gültig.
Danach werden alle persönlichen Daten gelöscht, sofern es nicht zu einem Vertragsabschluss gekommen ist.
Ja. Hierfür kann es mehrere Gründe geben, z. B. bei:
 •    falschen und/ oder unvollständigen Angaben
 •    fehlenden Unterlagen oder Mehrfachbewerbungen
 •    Bewerbungen über andere Formate (z. B. per E-Mail oder Post)
 •    Fristversäumnis oder Ablehnung  eines Angebotes oder fehlender Rückmeldung
 •    ungültiger E-Mail-Adresse
Die Kaution beträgt aktuell 400 € und wird während der Mietzeit nicht verzinst.
Abschluss des Mietvertrages im Hauptsitz des Studierendenwerks West:Brandenburg:
Abschluss des Mietvertrags per E-Mail bzw. auf dem Postweg (Fernabsatz):
Nicht enthalten:
Ja, Sie sind längerfristigem Aufenthalt gesetzlich verpflichtet, Ihren Auszug bzw. Umzug innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Generell sind Sie verpflichtet. Bitte informieren Sie sich darüber, ob Sie tatsächlich Rundfunkbeiträge zahlen müssen oder ob Sie befreit sind. Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen, können sich vom Rundfunkbetrag befreien lassen.
Sie sind vertraglich verpflichtet, dem Studierendenwerk West:Brandenburg eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die monatliche Miete ist im Voraus zum 1. Tag des Monats fällig. Sie muss bis zum 3. Werktag für den jeweils laufenden Monat beim Studierendenwerk eingegangen sein.
Ja, eine Kurzzeitvermietung mit einer Laufzeit von einem bis fünf Monaten ist möglich. Für diese Kurzzeitmietverträge wird ein monatlicher Zuschlag in Höhe von 30 € berechnet.
Sie dürfen Ihr Zimmer nur mit Zustimmung des Studierendenwerks West:Brandenburg untervermieten – siehe § 16 Allgemeine Mietbedingungen. Die Untervermietung muss schriftlich (formlos, mind. 3 Wochen vor dem Start der Untervermietung) beantragt werden, hat eine Mindeslaufzeit von 2 Monaten und ist auf maximal zwei Wohnsemester begrenzt.
Akzeptiert werden nur Untermieter*innen, die die Voraussetzungen entsprechend der Vergaberichtlinie erfüllen. Eine Untervermietung ist nur möglich, wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums vorübergehend woanders leben (z. B. Auslandssemester, Pflichtpraktikum) sowie für einen verbleibenden Zeitraum bis zum Vertragsende (bei Vertragskündigung).
Bitte beachten Sie:
 Eine illegale Untervermietung bzw. Untervermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (z. B. durch Mietaufschlag) führen immer zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Eine Unterstützung des Studierendenwerkes bei der Suche nach Untermietenden ist nicht möglich.
Die Hauptmietpartei bleibt vertraglich auch während der Untervermietung mit allen Rechten und Pflichten (incl. ordnungsgemäßer Rückgabe) haftbar!
Eine Übernahme des Zimmers durch den Untermietenden ist aufgrund der Vergaberegelungen in der Regel nicht möglich.
Nein. Regelungen zur Vertragslaufzeit bzw. Kündigungsmöglichkeit stehen im Mietvertrag sowie in den Allgemeinen Mietbedingungen. Mit einer Exmatrikulation entfällt die Wohnberechtigung. Daher müssen Sie Studienabschluss und Exmatrikulation unverzüglich dem Studierendenwerk mitteilen.
Die maximale Wohnzeit ist aktuell auf 8 Semester bzw. 4 Jahre begrenzt. Die Höchstdauer kann um maximal 2 Semester überschritten werden bei Wohnheimtutor*innen, Mitgliedern des AStA / StuRa und in Härtefällen wie bei Behinderung, bei Alleinerziehenden sowie bei schwerwiegender Krankheit. Der Antrag auf Verlängerung muss ausführlich und schriftlich (formlos) erfolgen sowie aussagefähige Unterlagen enthalten. Details finden Sie in der Vergaberichtlinie.
Die Kaution wird spätestens nach Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet. Wir überweisen das Guthaben auf ein Konto, das Sie uns bei Zimmerrückgabe benannt haben (siehe Abnahmeprotokoll).
Bitte vereinbaren Sie mit dem Hausmeister Ihrer Wohnanlage rechtzeitig einen Vorabnahmetermin. Die Vorabnahme sollte ca. 14 Tage vor Mietvertragsende stattfinden. Das Zimmer muss spätestens bis 10 Uhr am letzten Werktag vor Ende des Mietvertrages in einem ordnungsgemäßen, ordentlichen und weitervermietbaren Zustand übergeben werden.
Sofern Sie keine Mietrückstände haben, erhalten Sie die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung unter finanzen@stwwb.de oder telefonisch unter +49 331 3706 232.
Das Apartment umfasst den Wohn- und Schlafbereich sowie eine integriete Küchenzeile und ein Bad zur alleinigen Nutzung. Das Bad ist inklusive Dusche sowie die Küchenzeile inklusive Kühlschrank und Kochmöglichkeit ausgestattet (siehe Beispielgrundriss).
Die Apartments im Studierendenwohnheim sind möbliert mit Bett, Matratze, (Schreib-)Tisch, Stuhl, Kleiderschrank, Rollcontainer und Regal.
Die Apartmentgröße variiert von 1-Zimmer-Apartments bis zu 2,5-Zimmer-Apartments.
                
        
    
Zweitschlüssel werden nur genehmigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B.:
Sie können einen Zweitschlüssel bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung schriftlich unter Angabe des Grundes beantragen.
Als Besucher*in zählt jede Person, die sich in einem Zeitraum von 6 Monaten maximal 14 Tage in Ihrem Zimmer aufhält (verschiedene Besuchstage werden zusammengezählt).
 
 Sollte es länger dauern, kann Ihr Besuch für eine monatliche Zusatzpauschale bei Ihnen wohnen. Diese beträgt für Studierende 80 Euro. Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter*innen gerne weiter.
 
 Bitte beachten Sie: Eine illegale Untervermietung führt zur Kündigung.
  
Nein. Eine Aus- oder Umlagerung von Möbeln des Studierendenwerks inner- sowie außerhalb der Wohnanlagen ist nicht erlaubt.
Aus Gründen der Hygiene und des Tierschutzes sind Haustiere in den Wohnanlagen nicht erlaubt. Ausnahmen sind Kleintiere wie Vögel, Goldhamster oder Zierfische, die artgerecht gehalten werden müssen.
Nicht angeschlossen werden dürfen Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Heiz- und Kühlgeräte. In der Regel befinden sich in den Kellern der Wohnanlage Waschmaschinen und Trockner, die Sie gegen eine Gebühr nutzen können.
Nein. Sie können aber die vorhandene LAN-Anbindung nutzen, sofern Sie einen Vertrag mit dem jeweiligen Hochschulanbieter vorher abschließen:
Potsdam:
ZIM - Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement der Universität Potsdam
Brandenburg an der Havel: 
IT Services der TH Brandenburg
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Hausmeister, sofern die Havarie innerhalb der Dienstzeiten aufgetreten ist.
Außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie den technischen Bereitschaftsdienst:
Lesen Sie auch unser Merkblatt „Verhalten bei Havarien“.
Generell gilt: Offene Feuer sind in den Wohnanlagen verboten. Ausnahme: Nach Absprache mit dem Hausmeister darf auf den bereitgestellten Flächen gegrillt werden. Bitte beachten Sie hierbei die Brandschutzbestimmungen.
Das Rauchen ist nicht gestattet in Treppenhäusern, Fluren, Gemeinschaftsräumen sowie Gemeinschaftsküchen und Sanitärbereichen (siehe Hausordnung). Für entstandene Schäden innerhalb eines Zimmers müssen Sie haften.
Die Absprachen müssen innerhalb der Wohngemeinschaft getroffen werden (siehe Hausordnung). Bei ungenügender Reinigung können alle WG-Mitglieder belangt werden. Wir empfehlen Putzpläne.
Bitte melden Sie Ungeziefer sofort dem Studierendenwerk bzw. dem zuständigen Hausmeister. So kann eine Ausbreitung rechtzeitig verhindert werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Schadensmeldung einzureichen.