Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: Juni 2025

Das Studierendenwerk West:Brandenburg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.stwwb.de veröffentlichte Website. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Studierendenwerk West:Brandenburg ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt. Die Website wurde geprüft.

Art der Prüfung: extern (Überprüfung der Barrierefreiheit nach EN 301 549/WCAG 2.1); die Webseite wurde von einer externen Stelle bewertet, die nicht am Design- und Entwicklungsprozess beteiligt ist

Ort der Prüfung: Materna Information & Communications SE

Analyse durchgeführt von: Competence Center Digital Experience – Accessibility
Letzte Überprüfung: 25.04.2025

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den nutzenden Personen einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte:

  • Alternativtexte für Bedienelemente: Nicht alle grafischen Bedienelemente sowie verlinkte Grafiken haben sinnvolle Alternativtexte.
  • Auszeichnung von Überschriften und Listen: Auf der Seite finden sich visuell erkennbare Überschriften und Listen, die in HTML nicht als solche ausgezeichnet sind. Das führt dazu, dass nicht alle nutzenden Personen Inhalte überblicken, einander zuordnen und gezielt abrufen können. Insbesondere für Screenreader-Nutzende kann das die Orientierung erschweren.
  • Formular-, Such- und Eingabefelder: Formularfelder sind nicht ausreichend beschriftet. Im Quelltext von Formularen ist nicht immer das autocomplete-Attribut hinterlegt.
  • Reihenfolge der Seiteninhalte: Bei der Screenreader-Navigation im Lesemodus werden visuell versteckte Inhalte vorgelesen, obwohl sie nicht angefordert wurden.
  • Farben und Kontraste: Das Kontrastverhältnis der Textfarbe sowie der Bedienelemente zur Hintergrundfarbe ist nicht an allen Stellen ausreichend.
  • Textgröße ändern: Bei Vergrößerung des Texts mit Hilfe der Zoom-Funktion des Browsers (Browserfenstergröße 1280 x 768 Pixel) werden Textabschnitte, Links und  Schaltflächen teilweise abgeschnitten (markiert) oder überlagert und können daher nicht immer gelesen werden. 
  • Tastaturbedienbarkeit und Fokus: Die Unterpunkte des Hauptmenüs sowie bestimmte Bedienelemente können mit der Tastatur weder angesteuert noch bedient werden. Sie sind somit für Nutzende, die auf die Tastaturbedienbarkeit der Seite angewiesen sind, nicht zugänglich. Tastaturnutzende können den Fokus nicht mehr oder nur schlecht erkennen und verlieren unter Umständen die Orientierung.
  • Fehlerkennzeichnung bei Eingaben: Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Pflichtfelder werden im Formular nur durch die Standardfehlerbehandlung des Browsers gekennzeichnet.
  • Angabe von Zuständen für die Elemente: Wenn Elemente verschiedene Zustände einnehmen können, wird der aktuelle Zustand an assistive Hilfstechnologien, wie z. B. Screenreader, nicht immer ausgegeben (z.B. News-Karussell).
  • PDF-Dokumente: Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

Wir arbeiten daran, die Webinhalte und Dokumente zukünftig barrierefreier anzubieten.

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:

  • alle gängigen Browser in der aktuellen Version und mindestens deren Vorgängerversion, z.B. Internet Explorer (Windows), Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit unterstützenden Technologien kompatibel ist.

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • WAI_ARIA
  • CSS 
  • Javascript
  • SMIL

 

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

  • Telefon: +49 331 3706 250
  • E-Mail: presse[at]stwwb.de
  • Firmenanschrift: Babelsberger Str. 2, 14473 Potsdam

Wir werden Ihnen innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de Telefon: 0331/866-5048

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Studierendenwerk West:Brandenburg
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Internationales
Josephine Kujau
Telefon: +49 331 3706 250 
E-Mail: presse[at]stwwb.de